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Berufsunfähigkeitsversicherung


Wer nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann und damit erwerbsunfähig geworden ist, steht schnell vor dem finanziellen Ruin. Die Erwerbsunfähigkeit kann eine ganze Familie ruinieren, wenn das Haupteinkommen plötzlich wegfällt. Aus diesem Grund sollte jeder Berufstätige eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Ratsam ist es die Berufsunfähigkeitsversicherung so jung wie möglich abzuschließen. Mit zunehmendem Alter und möglichen Erkrankungen wird es nicht nur schwieriger eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden, auch die monatlichen Beiträge steigen. Wichtig zu wissen: Die Beitragshöhe richtet sich im Wesentlich nach der Berufsgruppe des Versicherungsnehmers. Personen, deren Arbeit harte körperliche Anstrengung erfordert, zahlen die höchsten Beiträge. Auch die Vertragslaufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend für die Beitragshöhe. Verschiedene Versicherer bieten verkürzte Laufzeiten an, so dass man vereinbaren kann, dass die Versicherung nur bis zum 60. Lebensjahr läuft. Tipp: Diese Vereinbarung lohnt sich nur, wenn der Versicherungsnehmer bis zu diesem Alter ein finanzielles Polster aufbauen kann. Da sich die Anbieter sehr unterscheiden, sollte man vor dem Abschluss der Versicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherung im Versicherungsvergleich

Unterschieden wird zwischen der reinen Berufsunfähigkeitsversicherung und der Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung. Die Kombination beider Versicherungsprodukte sichert den Versicherungsnehmer doppelt ab. Er erhält eine Berufsunfähigkeitsrente im Falle der Berufsunfähigkeit und die Angehörigen erhalten nach dem Tod des Versicherungsnehmers eine vorher festgelegte Summe ausgezahlt. Die Kombination zwischen Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung empfiehlt sich für Antragsteller mit Familie. Für allein lebende Antragssteller reicht eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Im Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich können Sie die unterschiedlichen Produkte kostenlos und unverbindlich miteinander vergleichen und die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge gegenüber stellen.

Tipps zur Berufsunfähigkeitsrente

Neben dem Preis der Berufsunfähigkeitsversicherung muss man als Versicherungsnehmer vor dem Abschluss der Versicherung genau auf die Bedingungen der Versicherer achten. Besonders wichtig ist dabei der "Verzicht auf die abstrakte Verweisung". Mit dem Verzicht der abstrakten Verweisung sichert der Versicherer dem Versicherungsnehmer zu, dass die Berufsunfähigkeitsrente unabhängig vom Alter und der Möglichkeit in einem anderen Beruf arbeiten zu können, die Berufsunfähigkeitsrente auszuzahlen. Dies ist in der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente nicht möglich. Hier ist gesetzlich vorgesehen, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt, die im Bereich seiner Möglichkeiten liegt. Der Antragssteller muss alle Fragen zu seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten.



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Finanzielle Leistungen

Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.

Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab

Zusatzleistungen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität.

So können Sie den Leistungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich zum Basistarif weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Zuschüsse zu Sehhilfen mit in den Versicherungsschutz integrieren.

Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und damit die Beiträge senken.
Mindesterstattung von Zahnbehandlung
Mindesterstattung von Zahnersatz
Erstattung von Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen usw.) bis zu
privatärztliche Behandlung
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