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Lebensversicherung


Lebensversicherungen unterscheiden sich grundsätzlich zwischen der Risikolebensversicherung und der Kapitallebensversicherung. Gar nicht so einfach die Wahl für die richtige Lebensversicherung zu treffen, welches Ziel möchte man erreichen? Soll die Lebensversicherung als Altersvorsorge verwendet werden und die gesetzliche Rente finanziell aufstocken, sollen die Angehörigen im Falle des Todes finanziell abgesichert werden oder möchte man möglichst steuersparend und gewinnbringend vorsorgen? Fällt die Wahl auf eine Lebensversicherung oder eignen sich die Modelle Riester-Rente oder Rürup-Rente? Um die richtige Wahl zu treffen muss man zunächst um die Unterschiede beider Lebensversicherungen wissen und die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Altersvorsorgen gegenüber stellen.

Kapitallebensversicherung oder Risikolebensversicherung?

Die Risikolebensversicherung zahlt den Hinterbliebenen eine vertraglich festgelegte Summe, wenn der Versicherte vor Vertragsablauf stirbt. Die Kapitallebensversicherung zahlt ebenfalls in diesem Fall, sie zahlt aber auch, wenn der Versicherte den Vertragsablauf erreicht. Die Kapitallebensversicherung kann also auch als private Altersvorsorge abgeschlossen werden. Da die Kapitallebensversicherung sowohl im Erlebensfall als auch im Todesfall zahlt, ist sie auch teurer als die Risikolebensversicherung. Vor Vertragsabschluss muss man sich also entscheiden, ob man seine Angehörigen im Todesfall mit der Lebensversicherung absichern möchte oder ob man zusätzlich für die private Altersvorsorge vorsorgen will.

Welche Lebensversicherung eignet sich für wen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, allerdings lassen sich unterschiedliche Gruppen einteilen, die im online Versicherungsvergleich berücksichtigt werden können. Die Risikolebensversicherung eignet sich besonders für junge Familien. Im Todesfall des Hauptverdieners ist die junge Familie finanziell abgesichert. Selbständige zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Für Selbständige eignet sich aus diesem Grund eine Kapitallebensversicherung. Mit der Kapitallebensversicherung kann der Selbständige eine finanzielle Absicherung der Angehörigen erreichen und gleichzeitig eine private Altersvorsorge anlegen. Grundsätzlich kann man festhalten, dass sich eine Risikolebensversicherung immer dann lohnt, wenn man Angehörige hat, die im Todesfall des Hauptverdieners unversorgt wären.

Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Die Lebensversicherung wird nicht immer bis zum Ende der Laufzeit bezahlt. Entsteht während der Laufzeit ein finanzieller Engpass, denken viele Versicherungsnehmer an eine Kündigung der Lebensversicherung. Dies ist aber nicht immer sinnvoll, unter bestimmten Bedingungen kann sich ein Verkauf der Lebensversicherung eher auszahlen. Ein Verkauf der Lebensversicherung ist möglich, wenn der Rückkaufwert mindestens 5.000,00 Euro und die Restlaufzeit maximal 15 Jahre beträgt. Finanziell kann sich der Verkauf der Lebensversicherung durchaus lohnen. Im Vergleich zu einer Kündigung können zwischen 3% und 7% Erlös mehr erzielt werden. Bei einem Verkauf der Versicherung wird diese weitergeführt, es muss also keine Kapitalsteuer abgeführt werden.



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Finanzielle Leistungen

Bitte wählen Sie hier aus, welche finanziellen Leistungen für Sie wichtig sind.

Wir empfehlen, sich gegen krankheitsbedingte Verdienstausfälle durch eine Tagegeldversicherung abzusichern.

Denn nach sechs Wochen Abwesenheit durch Krankheit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt mehr. Sinnvoll ist daher eine Tagesgeldversicherung ab der siebten Woche (43. Tag).

Für Selbständige empfehlen wir eine Absicherung ab der vierten Woche (29. Tag).

Dabei erhalten Sie beim Krankentagegeld den vereinbarten Satz pro Tag unabhängig davon, ob Sie im Krankenhaus oder zu Hause behandelt werden.
Maximale Selbstbeteiligung pro Jahr
Krankentagegeld pro Tag
Krankentagegeld ab

Zusatzleistungen

Ein großer Vorteil der privaten Krankenversicherung ist ihre Individualität.

So können Sie den Leistungsumfang auf Ihren persönlichen Bedarf ausrichten und zusätzlich zum Basistarif weitere Leistungen wie zum Beispiel Kostenerstattung für Heilpraktiker, Chefarztbehandlung oder Zuschüsse zu Sehhilfen mit in den Versicherungsschutz integrieren.

Nicht gewünschte Leistungen hingegen können Sie weglassen und damit die Beiträge senken.
Mindesterstattung von Zahnbehandlung
Mindesterstattung von Zahnersatz
Erstattung von Sehhilfen (Brillen
und Kontaktlinsen usw.) bis zu
privatärztliche Behandlung
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